Tourismus Kalabrien, Reisen und Ausflüge, Gastfreundschaft in Kalabrien

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  turismo e località turistiche della Calabria
 

Beste Reisezeit:
Die schönste Zeit für Besichtigungen und Wanderungen ist von Ende April bis Anfang Juni, wenn alles blüht. Baden kann man ab Mai und bis Anfang Juli sind auch die Strände noch relativ leer.

Einreisebestimmungen:
Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten. Wer länger bleiben möchte, braucht einen Reisepass und eine Aufenthaltsgenehmigung, die bei der Botschaft beantragt werden kann.
Deutsche Kinderausweise werden anerkannt; Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Seit dem 1. Januar 2006 wird der bisherige Kinderausweis nicht mehr ausgestellt und nicht mehr verlängert. Dann muss für die Einreise ein eigener Kinderreisepass oder Reisepass vorgelegt werden. Alleinreisende Personen unter 10 Jahren sollten darüber hinaus auch eine polizeilich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.

Hunde, Katzen und Frettchen benötigen für die Einreise den für die gesamte Europäische Union gültigen EU-Pass für Haustiere mit einer gültigen Tollwutimpfung. Weitere Untersuchungen sind nicht vorgeschrieben. Außerdem müssen die Tiere entweder durch Tätowierung oder Microchip gekennzeichnet sein. Nähere Informationen auch zu anderen Tieren erhalten Sie bei der zuständigen Vertretung in Deutschland.

EU-Sicherheitsvorschriften für Handgepäck bei Flugreisen
Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union Vorschriften erlassen, die die Flüssigkeitsmengen beschränken, welche von Fluggästen durch die Sicherheitskontrollstellen mitgenommen werden dürfen. Sie betreffen alle Fluggäste die von Flughäfen der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz zu allen Zielen starten. Dies bedeutet, dass an den Sicherheitskontrollstellen die Fluggäste und ihr Handgepäck zusätzlich zu den verbotenen Gegenständen auch nach Flüssigkeiten durchsucht werden. Die Vorschriften beziehen sich jedoch nicht auf Flüssigkeiten, die in Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben werden.
Es ist nur eine begrenzte Menge Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Zu den Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Getränke, Sirup und Suppen) zählen auch Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, also Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Öle, Cremes und Zahnpaste. Das einzelne Behältnis darf nicht größer als 100 ml sein. Alle Behältnisse müssen bequem und vollständig in einen durchsichtigen wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passen. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (z. B. Gummiband) ist nicht gestattet. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet. Die Beutel sind im Handel z.B. als wieder verschließbare 1-Liter-Gefrierbeutel erhältlich. Es ist weiterhin möglich, Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen; die Regeln betreffen nur das Handgepäck.
Weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden können, sofern sie während des Fluges benötigt werden:
- Babynahrung, -milch oder -saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder,
- Persönlich verschriebene Medikamente,
- andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (flüssige Medikamente, medizinische Gels und/oder medizinische Sprays)
- Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (z. B. Insulin oder auch Säfte).
Die Notwendigkeit dieser Medikamente und Nahrungsmittel ist auf Verlangen der Kontrollkräfte glaubhaft zu machen (z. B. durch ärztliches Attest oder entsprechende Ausweise). Flüssigkeiten, wie Getränke und Parfüme können in Geschäften hinter den Kontrollstellen oder an Bord von Flugzeugen von EU-Fluggesellschaften erworben werden. Wenn diese Waren in einem speziellen versiegelten Beutel übergeben werden, ist es möglich sie während der weiteren Flugreise durch Luftsicherheitskontrollstellen auf anderen Flughäfen der EU mitzunehmen. Diese Flüssigkeiten können zusätzlich zu den mitgebrachten, im wieder verschließbaren 1 Liter-Beutel transportierten, Flüssigkeiten mitgenommen werden. Bei Unsicherheiten sollte die Fluggesellschaft oder das Reisebüro vor Reiseantritt befragt werden.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlung sowie generell größere Menschenansammlungen. Es kommt zu Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen und Geiselnahmen. Der Grad der terroristischen Bedrohung ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv waren, wo Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder wo Anschläge mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, relativ gering. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen o.ä.) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Landesspezifischer Hinweis
Das Auswärtige Amt weist daraufhin, dass die italienischen Sicherheitsbehörden in allgemeiner Form vor terroristischen Anschlägen auch in Italien gewarnt und ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt haben. Eine erhöhte Gefährdung, insbesondere durch islamistisch motivierten Terrorismus, kann nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt zur Zeit im besonderen für religiöse Stätten.

 

Impfbestimmungen:
Es bestehen keine Impfvorschriften.
 

Impfempfehlungen:
Generell:
Tetanus/Diphtherie. In Risikogebieten/bei Risikogruppen: Hepatitis-A und B/FSME.

 

Geographische Lage:
Länge: 15,6-17,2° östl. Länge
Breite: 39,8-40° nördl. Breite
Amtssprache:
Italienisch (Grenzregionen: Deutsch, Französisch, Slowenisch)
Währung:
Euro

Landesvorwahl:
0039, bei Anrufen aus dem Heimatland nach Italien muss die 0 der Ortsvorwahl mitgewählt werden. Auch bei Ortsgesprächen muss immer die Ortsvorwahl mitgewählt werden.

Zeitverschiebung:
MEZ und MESZ
Stromversorgung - spannung:
Meist 220 Volt, ein Adapter ist gelegentlich erforderlich (wird oft vom Haus zur Verfügung gestellt)
Provinzhauptstadt:
Catanzaro
 
Adresse der Botschaft:
Botschaft der Italienischen Republik
10785 Berlin
Hiroshimastraße 1
Tel.: +49 30 254400
Fax: +49 30 25440120
segreteria.berlino@esteri.it
www.ambberlino.esteri.it

Besuch: gerace - mangiatorella - marina di gioiosa - isola bizantina - stilo -

Reiseführer-Service für Kalabrien:       adriano@stiltour.it 

 

Kaulon, ist nicht an die Orte zu finden und ist nicht verantwortlich für deren Inhalt.
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