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Einreisebestimmungen:
Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen
Personalausweis oder Reisepass für einen Aufenthalt bis zu drei
Monaten. Wer länger bleiben möchte, braucht einen Reisepass und
eine Aufenthaltsgenehmigung, die bei der Botschaft beantragt
werden kann.
Deutsche Kinderausweise werden anerkannt; Kinder unter 16 Jahren
können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils
eingetragen sind. Seit dem 1. Januar 2006 wird der bisherige
Kinderausweis nicht mehr ausgestellt und nicht mehr verlängert.
Dann muss für die Einreise ein eigener Kinderreisepass oder
Reisepass vorgelegt werden. Alleinreisende Personen unter 10
Jahren sollten darüber hinaus auch eine polizeilich beglaubigte
Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten
mitführen.
Hunde, Katzen und Frettchen benötigen für die Einreise den für
die gesamte Europäische Union gültigen EU-Pass für Haustiere mit
einer gültigen Tollwutimpfung. Weitere Untersuchungen sind nicht
vorgeschrieben. Außerdem müssen die Tiere entweder durch
Tätowierung oder Microchip gekennzeichnet sein. Nähere
Informationen auch zu anderen Tieren erhalten Sie bei der
zuständigen Vertretung in Deutschland.
EU-Sicherheitsvorschriften für Handgepäck bei Flugreisen
Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch
flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union Vorschriften
erlassen, die die Flüssigkeitsmengen beschränken, welche von
Fluggästen durch die Sicherheitskontrollstellen mitgenommen
werden dürfen. Sie betreffen alle Fluggäste die von Flughäfen
der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz zu allen Zielen
starten. Dies bedeutet, dass an den Sicherheitskontrollstellen
die Fluggäste und ihr Handgepäck zusätzlich zu den verbotenen
Gegenständen auch nach Flüssigkeiten durchsucht werden. Die
Vorschriften beziehen sich jedoch nicht auf Flüssigkeiten, die
in Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord
eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben werden.
Es ist nur eine begrenzte Menge Flüssigkeiten im Handgepäck
erlaubt. Zu den Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Getränke, Sirup und
Suppen) zählen auch Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, also
Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Öle, Cremes und Zahnpaste.
Das einzelne Behältnis darf nicht größer als 100 ml sein. Alle
Behältnisse müssen bequem und vollständig in einen
durchsichtigen wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem
Volumen von 1 Liter passen. Das Verschließen einfacher
Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (z. B. Gummiband) ist nicht
gestattet. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet. Die
Beutel sind im Handel z.B. als wieder verschließbare
1-Liter-Gefrierbeutel erhältlich. Es ist weiterhin möglich,
Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen; die Regeln
betreffen nur das Handgepäck.
Weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden können, sofern sie
während des Fluges benötigt werden:
- Babynahrung, -milch oder -saft als Reisenahrung für
mitreisende Babys oder Kleinkinder,
- Persönlich verschriebene Medikamente,
- andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (flüssige
Medikamente, medizinische Gels und/oder medizinische Sprays)
- Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (z. B. Insulin oder
auch Säfte).
Die Notwendigkeit dieser Medikamente und Nahrungsmittel ist auf
Verlangen der Kontrollkräfte glaubhaft zu machen (z. B. durch
ärztliches Attest oder entsprechende Ausweise). Flüssigkeiten,
wie Getränke und Parfüme können in Geschäften hinter den
Kontrollstellen oder an Bord von Flugzeugen von
EU-Fluggesellschaften erworben werden. Wenn diese Waren in einem
speziellen versiegelten Beutel übergeben werden, ist es möglich
sie während der weiteren Flugreise durch
Luftsicherheitskontrollstellen auf anderen Flughäfen der EU
mitzunehmen. Diese Flüssigkeiten können zusätzlich zu den
mitgebrachten, im wieder verschließbaren 1 Liter-Beutel
transportierten, Flüssigkeiten mitgenommen werden. Bei
Unsicherheiten sollte die Fluggesellschaft oder das Reisebüro
vor Reiseantritt befragt werden.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort.
Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu
zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur
(insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und
Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlung sowie
generell größere Menschenansammlungen. Es kommt zu
Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen
und Geiselnahmen. Der Grad der terroristischen Bedrohung ist von
Land zu Land unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht
insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt
Terrororganisationen aktiv waren, wo Terroristen über Rückhalt
in der lokalen Bevölkerung verfügen oder wo Anschläge mangels
effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt
werden können. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist
im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich
bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher
Kriminalität, relativ gering. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen
Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und
situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und
während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem
Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die
örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (unbeaufsichtigte
Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten
von Personen o.ä.) den örtlichen Polizei- oder
Sicherheitsbehörden melden.
Landesspezifischer Hinweis
Das Auswärtige Amt weist daraufhin, dass die italienischen
Sicherheitsbehörden in allgemeiner Form vor terroristischen
Anschlägen auch in Italien gewarnt und ihre
Sicherheitsvorkehrungen verstärkt haben. Eine erhöhte Gefährdung,
insbesondere durch islamistisch motivierten Terrorismus, kann
nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt zur Zeit im besonderen
für religiöse Stätten.
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